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Ratgeber

Was Handelsketten zur Schädlingskontrolle fragen

Was Handelsketten zur Schädlingskontrolle fragen

Bei einem Audit wird nicht geprüft, ob Schädlinge fehlen, sondern ob ein Kontrollsystem vorhanden ist.

Lieferanten, die erstmals das Audit einer großen Handelskette durchlaufen, sind von den Schwerpunkten oft überrascht. Den Prüfer interessiert weniger der aktuelle Zustand der Betriebsstätte als die Frage, ob die Situation unter Kontrolle ist. Der Unterschied ist erheblich: Einmalige Sauberkeit garantiert nichts, ein funktionierendes System schon.

Was gewöhnlich geprüft wird:

  • Der Lageplan der Kontrollstellen — ein Plan der Betriebsstätte mit nummerierten Positionen. Sein Fehlen bedeutet, dass die Platzierung ungeordnet erfolgt und nicht reproduziert werden kann.
  • Das Kontrolljournal mit Daten, Ergebnissen und ergriffenen Maßnahmen. Die Regelmäßigkeit ist hier wichtiger als der Inhalt: Einträge alle zwei Wochen über das ganze Jahr wirken überzeugender als perfekte Ergebnisse in einem einzigen Monat.
  • Dokumente zu den eingesetzten Mitteln — Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, Konformitätserklärungen und Gebrauchsanweisungen.
  • Die Begründung der Auswahl — warum gerade diese Mittel und Formate eingesetzt werden und ob sie der Art der Räumlichkeiten und dem Charakter der Produktion entsprechen.
  • Die Reaktion auf festgestellte Probleme — was getan wurde, nachdem im Journal Hinweise auf Schädlingsaktivität vermerkt wurden.

Der letzte Punkt ist oft entscheidend. Der Eintrag „Spuren entdeckt“ ohne anschließenden Eintrag über die ergriffenen Maßnahmen wirkt schlechter als gar kein Eintrag — er zeigt, dass das System Probleme erfasst, aber nicht auf sie reagiert.

Ein praktischer Rat: Diese Dokumentation sollte vor dem ersten Audit angelegt werden und nicht erst nach der Ankündigung des Termins. Eine nachträgliche Rekonstruktion der Historie ist unmöglich, und genau diese Historie ist von Interesse.